§ 1 Allgemeines

  1. Anbieter des Submissionsportals ist das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt.
  2. Für die Nutzung des Submissionsportals sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zugelassen.
  3. Es gelten ausschließlich nur diese AGB, entgegenstehende oder von den Holzkäufern abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  4. Die Nutzung des Submissionsportals erfolgt für die Holzkäufer unentgeltlich.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt betreibt die technische Plattform und stellt die technische Infrastruktur für die Durchführung der Submission zur Verfügung.
  2. Des Weiteren stellt das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt einen Online-Service zur Durchführung der Holzsubmission über das Submissionsportal zur Verfügung (siehe insoweit § 5 „Durchführung der Submission“).
  3. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt bietet selbst keine Holzbestände zum Kauf über das Submissionsportal an.
  4. An den zwischen den Holzverkäufern und Holzkäufern geschlossenen Verträgen ist das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt weder als Vertragspartner noch als Vertreter beteiligt. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt übernimmt daher auch keine Haftung für zwischen den Holzverkäufern und den Holzkäufern geschlossene Verträge. Verpflichteter im Hinblick auf die Erfüllung des mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen ist somit ausschließlich der jeweilige Holzverkäufer.

§ 3 Registrierung und Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Submissionsportals durch die Holzkäufer

  1. Für den Vertragsabschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Submissionsportals kann der Holzkäufer jederzeit auf der Seite www. holzsubmission-sachsen-anhalt.de abrufen und speichern.
  3. Für die Registrierung ist die Angabe der Anrede, Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer erforderlich.
  4. Vor der Übermittlung seiner Daten hat der Holzkäufer die Möglichkeit, seine Daten zu kontrollieren und ggfs. mittels der angezeigten technischen Mittel zu berichtigen.
  5. Durch die Registrierung und Übermittlung der Daten des Holzkäufer über das auf dem Submissionsportal bereitgestellte Formular gibt der Holzkäufer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Submissionsportals ab.
  6. Unmittelbar danach erhält der Holzkäufer eine E-Mail des Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt über den Eingang der Registrierung an die von dem Holzkäufer angegebene E-Mail-Adresse (Zugangsbestätigung). In einer Zugangsbestätigung liegt noch keine verbindliche Vertragsannahme.
  7. Bedingung für die Annahme des Angebotes zum Abschluss des Nutzungsvertrags durch das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt und damit für den Vertragsabschluss ist die Identifizierung und Verifizierung der Holzkäufers. Nach Registrierung erfolgt insoweit eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt zum Zwecke der Identifizierung und Verifizierung des Holzkäufers.
  8. Nach der telefonischen Kontaktaufnahme und Identifizierung des Holzkäufers erfolgt die Freischaltung des Benutzerkontos des Holzkäufers. Über die Freischaltung wird der Holzkäufer mit einer weiteren Bestätigungsmail informiert. Hiermit erfolgt die Annahme des Angebotes zum Abschluss des Nutzungsvertrags.

§ 4 Benutzerkontos und Zugangsdaten

  1. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt richtet für die Holzkäufer nach dem Zustandekommen des Nutzungsvertrages einen Zugang zum Submissionsportal ein.
  2. Zum Schutz vor einer Nutzung durch Unberechtigte ist das Benutzerkonto des Holzkäufers durch ein vom Holzkäufer frei wählbares Passwort geschützt.
  3. Der Holzkäufer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto geheim zu halten und diese so aufzubewahren, dass eine Kenntnisnahme durch Dritte nach Möglichkeit ausgeschlossen ist. Der Holzkäufer wird das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt unverzüglich mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) informieren, sofern davon auszugehen ist, dass ein Dritter unbefugt Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt hat.
  4. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt wird den Nutzer nie per E-Mail oder Telefon nach dem Passwort fragen.

§ 5 Durchführung der Submission auf dem Submissionsportal

  1. Mit der Veröffentlichung der Holzbestände im Submissionsportal geben die Holzverkäufer für die jeweiligen eingestellten Holzbestände verbindliche Angebote auf Abschluss des Kaufvertrages ab.
  2. Gibt ein Holzkäufer bei der digitalen Submission ein Gebot ab, erklärt er damit die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er im Zeitpunkt des Endes der Submission Höchstbietender ist.
  3. Vor der Übermittlung der Gebote hat der Holzkäufer die Möglichkeit, seine Gebote zu kontrollieren und ggfs. mittels der angezeigten technischen Mittel zu berichtigen.
  4. Die Holzkäufer erhalten per Mail eine Bestätigung über die Gebotsabgabe.
  5. Der Holzkäufer kann sein Gebot innerhalb der Gebotsabgabefrist ändern oder durch Löschung seines Gebotes zurücknehmen. Die Löschung erfolgt mittels Anklickens des Buttons „Gebot löschen“ und nochmaliger Bestätigung durch Anklicken des Buttons „Ja“.
  6. Bei jeder Änderung der abgegebenen Gebote wird der Holzkäufer per E-Mail in Form einer Zusammenfassung informiert.
  7. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Holzkäufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Submission kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Kaufvertrag zustande.
  8. Die Holzkäufer werden über das jeweilige Benutzerkonto nach Submissionsende informiert, welche Gebote ihrerseits erfolgreich waren und welche nicht.
  9. Im Falle einer Zuschlagserteilung kann der Holzkäufer die Vertragsbestimmungen in seinem Benutzerkonto abrufen und speichern.

§ 6 Gewährleistung

  1. Die Zurverfügungstellung des Submissionsportals erfolgt im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.
  2. Das Submissionsportal ist zu 100 % im Jahresmittel / im Monatsdurchschnitt verfügbar.
  3. Aufgrund von notwendigen Wartungsarbeiten und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt stehen, kann die Nutzung des Submissionsportals ganz oder teilweise zeitweise eingeschränkt sein.

§ 7 Beendigung des Nutzungsvertrages

  1. Der Holzkäufer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Dazu genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an poststelle(at)lzw.mlu.sachsen-anhalt.de.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.
  2. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB wird der Sitz des Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Nutzer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Stand April 2024